Umlagefähige Nebenkosten: Liste, Vorauszahlungen und jährliche Abrechnung
Aktualisiert am 6. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
Der Vermieter kann bestimmte von ihm vorgestreckte Kosten vom Mieter zurückfordern: die umlagefähigen Nebenkosten (charges locatives récupérables). Ihre Liste ist per Dekret festgelegt, sie werden meist über monatliche Vorauszahlungen beglichen, und eine jährliche Abrechnung ist verpflichtend.
Welche Kosten sind umlagefähig?
Die Liste der umlagefähigen Nebenkosten ist per Dekret abschließend festgelegt. Dazu gehören insbesondere:
- der Wasser- und Energieverbrauch der Gemeinschaftsflächen;
- die laufende Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen und der Grünanlagen;
- die taxe d’enlèvement des ordures ménagères (TEOM, Müllabfuhrsteuer);
- die Kosten für Aufzug und Gemeinschaftsheizung.
Vorauszahlungen oder Pauschale
Bei unmöblierter Vermietung werden die Nebenkosten in der Regel über monatliche Vorauszahlungen beglichen und einmal jährlich abgerechnet. Bei möblierter Vermietung kann der Vermieter eine nicht abrechenbare Nebenkostenpauschale wählen, die kohärent mit den realen Kosten festzulegen ist.
Die jährliche Abrechnung
Mindestens einmal jährlich vergleicht der Vermieter die geleisteten Vorauszahlungen mit den realen Kosten und gleicht aus: Der Mieter zahlt nach, wenn er zu wenig gezahlt hat, oder wird im umgekehrten Fall erstattet. Eine Abrechnung nach Kostenart ist ihm mitzuteilen.
Belege und Verjährung
Der Vermieter hält die Belege dem Mieter sechs Monate nach Versand der Abrechnung zur Verfügung. Vergessene Kosten können innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist nachgefordert werden; danach sind sie verloren. Eine aktuelle Buchhaltung vermeidet späte Nachforderungen und Streitigkeiten.
Häufige Fragen
- Sind alle Kosten umlagefähig?
- Nein. Nur die per Dekret aufgeführten. Große Reparaturen, Verwaltungskosten oder die Versicherung des Eigentümers bleiben Sache des Vermieters.
- Ist die Nebenkostenabrechnung verpflichtend?
- Ja, bei Vorauszahlungen: mindestens eine jährliche Abrechnung, mit einer dem Mieter mitgeteilten Aufstellung. Andernfalls kann dieser sie einfordern.
- Kann man Nebenkosten mehrerer rückständiger Jahre zurückfordern?
- Nur innerhalb von drei Jahren. Nicht innerhalb dieser Frist geltend gemachte Kosten sind verjährt und endgültig verloren.