Wohngemeinschaft: einheitlicher Mietvertrag, clause de solidarité und Kündigung
Aktualisiert am 12. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
Die Wohngemeinschaft (colocation) erlaubt es, eine Wohnung an mehrere Mieter zu vermieten. Für den Vermieter geht es vor allem um die Zahlungssicherheit: Je nach Form des Mietvertrags und dem Vorhandensein einer clause de solidarité (Solidarklausel) kann ein Zahlungsausfall eines Mitbewohners von den anderen verlangt werden — oder nicht. So strukturieren Sie eine solide Wohngemeinschaft.
Bail unique oder mehrere Mietverträge
Zwei Modelle bestehen. Der bail unique (einheitlicher Mietvertrag) vereint alle Mitbewohner in einem einzigen Vertrag: Das ist die häufigste und für den Vermieter schützendste Variante. Mehrere Mietverträge (ein Vertrag pro Mitbewohner, jeweils für sein Zimmer) trennen die Situationen, erschweren aber die Verwaltung und die Nebenkostenberechnung.
Die clause de solidarité
In einem bail unique macht eine clause de solidarité (Solidarklausel) jeden Mitbewohner für die gesamte Miete und die Nebenkosten haftbar: Fällt einer aus, kann der Vermieter den vollen Betrag von den anderen verlangen. Ohne diese Klausel schuldet jeder nur seinen Anteil — für den Vermieter weit riskanter.
Die Kündigung eines Mitbewohners
Ein Mitbewohner kann allein kündigen, unter Wahrung seiner Kündigungsfrist, ohne den Mietvertrag für die anderen zu beenden. Mit einer clause de solidarité bleibt der ausziehende Mitbewohner jedoch solidarisch haftbar, bis ein Ersatz einzieht, längstens aber sechs Monate nach Ende seiner Kündigungsfrist.
Kaution und Versicherung
Die Kaution (dépôt de garantie) ist in der Regel für die gesamte Wohngemeinschaft einheitlich, und ihre Rückzahlung erfolgt beim Auszug des letzten Mitbewohners (oder bei Wechseln, je nach vereinbarter Organisation). Jeder Mitbewohner muss zudem eine Wohngebäudeversicherung nachweisen, die die risques locatifs (Mietrisiken) abdeckt.
Häufige Fragen
- Ist die clause de solidarité in einer Wohngemeinschaft Pflicht?
- Nein, aber sie ist dringend zu empfehlen: Ohne sie kann der Vermieter von jedem Mitbewohner nur dessen eigenen Anteil verlangen, was das Eintreiben bei Zahlungsausfall schwächt.
- Bleibt ein ausziehender Mitbewohner gebunden?
- Mit einer clause de solidarité ja: bis ein Ersatz einzieht, längstens sechs Monate nach Ende seiner Kündigungsfrist. Danach ist er auch ohne Ersatz frei.
- Braucht es einen bail unique oder einen Vertrag pro Mitbewohner?
- Der bail unique mit clause de solidarité ist am einfachsten und für den Vermieter am schützendsten. Mehrere Mietverträge trennen jeden Mitbewohner, erschweren aber die Verwaltung.