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Kaution: Höhe, Rückzahlung und Einbehalte

Aktualisiert am 6. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Die Kaution deckt mögliche Versäumnisse des Mieters ab (Zahlungsausfälle, Schäden). Ihr Betrag ist gedeckelt, ihre Rückzahlung an strenge Fristen gebunden, und jeder Einbehalt muss gerechtfertigt sein. Wer diese Regeln missachtet, riskiert als Vermieter Strafzahlungen.

Ein gedeckelter Betrag

Die Kaution ist bei unmöblierter Vermietung auf eine Monatskaltmiete und bei möblierter Vermietung auf zwei Monatskaltmieten begrenzt. Sie wird bei Vertragsunterzeichnung gezahlt und kann während der Vertragslaufzeit nicht angepasst werden.

Nicht zu verwechseln mit der caution (Bürgschaft): Die Kaution (dépôt de garantie) ist ein Geldbetrag, die caution hingegen eine Person (der Bürge), die bei Zahlungsausfall des Mieters einzustehen verspricht.

Die Rückzahlungsfrist

Nach dem Auszug des Mieters zahlt der Vermieter die Kaution innerhalb einer Frist zurück, die vom Auszugsprotokoll abhängt:

  • ein Monat, wenn das Auszugsprotokoll dem Einzugsprotokoll entspricht;
  • zwei Monate, wenn Einbehalte durch Schäden oder Zahlungsausfälle gerechtfertigt sind.

Die gerechtfertigten Einbehalte

Der Vermieter darf einen Betrag nur gegen Nachweise einbehalten: Kostenvoranschläge, Rechnungen oder ein vergleichendes Übergabeprotokoll, das dem Mieter zurechenbare Schäden (über die normale Abnutzung hinaus) aufzeigt. Ein pauschaler, undokumentierter Einbehalt ist anfechtbar.

Das Ein- und Auszugsprotokoll ist hier das Kernstück: Ohne es wird der Nachweis eines Schadens sehr schwierig.

Die Verzugsstrafe

Überschreitet der Vermieter die gesetzliche Rückzahlungsfrist, erhöht sich die noch geschuldete Kaution um eine Strafe von 10 % der Monatskaltmiete für jeden angefangenen Verzugsmonat. Wer die Fristen einhält und die Abrechnung vorbereitet, vermeidet diese Mehrkosten.

Häufige Fragen

Kann die Kaution zur Zahlung des letzten Mietmonats dienen?
Nein. Der Mieter darf die Kaution nicht auf seine letzte Miete anrechnen: Sie deckt beim Auszug festgestellte Versäumnisse ab und wird nach dem Auszugsprotokoll zurückgezahlt.
Was tun, wenn die Schäden die Kaution übersteigen?
Der Vermieter behält die Kaution ein und kann den Restbetrag gegen Nachweise vom Mieter verlangen. Bei Uneinigkeit können die departementale Schlichtungsstelle und anschließend der Richter angerufen werden.
Ist die Kaution verpflichtend?
Nein, sie ist nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen. Ist sie vorgesehen, muss ihr Betrag die gesetzliche Höchstgrenze einhalten (1 Monat unmöbliert, 2 Monate möbliert).

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