Saisonvermietung und meublé de tourisme: Regeln und Besteuerung
Aktualisiert am 24. August 2026 · 8 Min. Lesezeit
Eine Wohnung für kurze Zeit an wechselnde Gäste zu vermieten — das meublé de tourisme (Ferienunterkunft) — folgt eigenen Regeln, die sich von der klassischen Vermietung unterscheiden: eine Zeitgrenze für den Hauptwohnsitz, eine Meldung bei der Gemeinde, mitunter ein changement d’usage (Nutzungsänderung) und eine Besteuerung als BIC (bénéfices industriels et commerciaux, gewerbliche Einkünfte). Das Gesetz vom 19. November 2024 (die sogenannte loi Le Meur) hat all das deutlich verschärft. Verstöße können zu Bußgeldern führen.
Die 120-Tage-Grenze
Eine Wohnung, die den Hauptwohnsitz des Vermieters darstellt, darf nicht mehr als 120 Tage im Jahr als meublé de tourisme vermietet werden. Darüber hinaus, oder bei einer ganzjährig vermieteten Zweitwohnung, gelten verschärfte Pflichten.
Seit dem Gesetz von 2024 können die Gemeinden diese Obergrenze auf ihrem Gebiet bis auf 90 Tage im Jahr senken. Prüfen Sie daher die örtliche Regelung, bevor Sie Ihren Buchungskalender festlegen.
Meldung und Registriernummer
Viele Gemeinden verlangen eine vorherige Meldung bei der Gemeinde und die Vergabe einer Registriernummer, die in den Anzeigen anzugeben ist. Diese Nummer erlaubt es den Plattformen und Gemeinden, die Einhaltung der Obergrenzen zu kontrollieren.
Das Gesetz von 2024 dehnt diese Meldepflicht schrittweise über ein landesweites Online-Verfahren auf das gesamte Staatsgebiet aus. Künftig wird also jedes meublé de tourisme über eine Nummer verfügen müssen, nicht nur in den Zonen, die dies bereits vorschrieben.
Der changement d’usage
In zones tendues (angespannten Wohnungsmärkten) kann die Umwandlung einer Wohnung (Zweitwohnung oder dediziertes Objekt) in ein meublé de tourisme eine von der Gemeinde erteilte Genehmigung zum changement d’usage (Nutzungsänderung) erfordern, mitunter verbunden mit einer Ausgleichspflicht. Ohne diese Genehmigung zu vermieten, setzt schweren Bußgeldern aus.
Das Gesetz von 2024 stärkt die Handlungsmöglichkeiten der Bürgermeister: Genehmigungskontingente, im Flächennutzungsplan dem Hauptwohnsitz vorbehaltene Zonen und eine mögliche Absenkung der Übernachtungsobergrenze. Auch die Kontroll- und Sanktionsbefugnisse der Gemeinden wurden erweitert.
Die Besteuerung als BIC
Die Einkünfte aus einem meublé de tourisme zählen zu den bénéfices industriels et commerciaux (BIC, gewerbliche Einkünfte). Beim micro-BIC hängen der pauschale Abschlag und die Umsatzobergrenze inzwischen von der Klassifizierung der Unterkunft ab:
- meublé de tourisme nicht klassifiziert: Abschlag von 30 %, bis zu 15 000 € Jahreseinnahmen;
- meublé de tourisme klassifiziert: Abschlag von 50 %, bis zu 77 700 € Jahreseinnahmen.
Was das Gesetz von 2024 geändert hat
Das Gesetz vom 19. November 2024 hat die Abschläge des micro-BIC gesenkt (zuvor 50 % für nicht klassifizierte und 71 % für klassifizierte Unterkünfte) und die Besteuerung des meublé de tourisme damit der von unmöblierten Vermietungen angenähert. Das tatsächliche Regime (régime réel), das den Abzug der tatsächlichen Kosten und die Abschreibung des Objekts erlaubt, wird dadurch im Vergleich umso interessanter.
Das Gesetz führt zudem eine energetische Anforderung ein: Für meublés de tourisme ist nun ein diagnostic de performance énergétique (DPE, Energieausweis) erforderlich, mit einem Mindestniveau, das bis 2034 schrittweise verschärft wird. Zwischen Besteuerung, landesweiter Meldepflicht und DPE lohnt es sich, vorausschauend zu planen, bevor man startet.
Häufige Fragen
- Wie viele Tage darf man seinen Hauptwohnsitz saisonal vermieten?
- Grundsätzlich höchstens 120 Tage im Jahr — doch seit dem Gesetz von 2024 kann eine Gemeinde diese Obergrenze auf bis zu 90 Tage senken. Wird die geltende Grenze überschritten, gilt die Wohnung nicht mehr als Hauptwohnsitz und die Regeln ändern sich.
- Muss eine Saisonvermietung bei der Gemeinde gemeldet werden?
- In vielen Gemeinden ja: Eine vorherige Meldung und eine Registriernummer sind erforderlich und müssen in den Anzeigen stehen. Das Gesetz von 2024 dehnt diese Meldepflicht schrittweise auf das gesamte Staatsgebiet aus; in zone tendue kann zudem ein changement d’usage verlangt werden.
- Wie werden die Einkünfte einer Saisonvermietung besteuert?
- Als BIC (bénéfices industriels et commerciaux, gewerbliche Einkünfte). Beim micro-BIC beträgt der Abschlag 30 % für eine nicht klassifizierte Unterkunft (bis zu 15 000 € Einnahmen) und 50 % für eine klassifizierte Unterkunft (bis zu 77 700 €). Das tatsächliche Regime mit Abschreibung ist oft vorteilhafter.