Saisonvermietung und meublé de tourisme: Regeln und Besteuerung
Aktualisiert am 6. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit
Eine Wohnung für kurze Zeit an eine wechselnde Kundschaft zu vermieten — das meublé de tourisme (Ferienunterkunft) — folgt eigenen Regeln, die sich von der klassischen Vermietung unterscheiden: Zeitgrenze für einen Hauptwohnsitz, Meldung bei der Gemeinde, mitunter ein changement d’usage (Nutzungsänderung) und eine Besteuerung als BIC. Verstöße können zu Bußgeldern führen.
Die 120-Tage-Grenze
Eine Wohnung, die den Hauptwohnsitz des Vermieters darstellt, darf nicht mehr als 120 Tage im Jahr als meublé de tourisme vermietet werden. Darüber hinaus, oder bei einer ganzjährig vermieteten Zweitwohnung, gelten verschärfte Pflichten.
Meldung und Registriernummer
Viele Gemeinden verlangen eine vorherige Meldung bei der Gemeinde und die Vergabe einer Registriernummer, die in den Anzeigen anzugeben ist. Diese Nummer erlaubt es den Plattformen und Gemeinden, die Einhaltung der Obergrenzen zu kontrollieren.
Der changement d’usage
In zones tendues kann die Umwandlung einer Wohnung (Zweitwohnung oder dediziertes Objekt) in ein meublé de tourisme eine von der Gemeinde erteilte Genehmigung zum changement d’usage (Nutzungsänderung) erfordern, mitunter verbunden mit einer Ausgleichspflicht. Ohne diese Genehmigung zu vermieten setzt sich schweren Bußgeldern aus.
Die Besteuerung als BIC
Die Einkünfte aus einem meublé de tourisme zählen zu den bénéfices industriels et commerciaux (BIC, gewerbliche Einkünfte). Regime und Abschlag des micro-BIC unterscheiden sich danach, ob die Unterkunft klassifiziert ist oder nicht, mit einer jüngsten Verschärfung für nicht klassifizierte meublés de tourisme (reduzierter Abschlag und Schwelle). Das tatsächliche Regime bleibt möglich und oft vorteilhaft.
Häufige Fragen
- Wie viele Tage darf man seinen Hauptwohnsitz saisonal vermieten?
- Höchstens 120 Tage im Jahr, wenn es sich um den Hauptwohnsitz des Vermieters handelt. Darüber hinaus gilt die Wohnung nicht mehr als Hauptwohnsitz und die Regeln ändern sich.
- Muss eine Saisonvermietung bei der Gemeinde gemeldet werden?
- In vielen Gemeinden ja: Eine vorherige Meldung und eine Registriernummer sind erforderlich und müssen in den Anzeigen stehen. In zone tendue kann zudem ein changement d’usage verlangt werden.
- Wie werden die Einkünfte einer Saisonvermietung besteuert?
- Als BIC (bénéfices industriels et commerciaux, gewerbliche Einkünfte). Der Abschlag des micro-BIC hängt von der Klassifizierung der Unterkunft ab; das tatsächliche Regime mit Abschreibung ist oft vorteilhafter.