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Mietreparaturen: wer zahlt was zwischen Vermieter und Mieter?

Aktualisiert am 12. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Wer zahlt, wenn in einer vermieteten Wohnung etwas kaputtgeht? Die Regel ist klar: laufende Instandhaltung und kleine Reparaturen trägt der Mieter, große Reparaturen und die vétusté (altersbedingter Verschleiß) der Vermieter. Eine beherrschte Aufteilung vermeidet die meisten Streitigkeiten am Mietende.

Was dem Mieter obliegt

Der Mieter übernimmt die laufende Instandhaltung der Wohnung und die kleinen Reparaturen, deren Liste per Dekret festgelegt ist. Dazu gehört insbesondere:

  • die Pflege der Ausstattung (Dichtungen, Armaturen, Ersatz kleiner Teile);
  • die Sauberhaltung und kleine Pflege von Böden und Wänden;
  • die laufende Wartung der Heizung und der VMC (mechanische Wohnraumlüftung);
  • der Ersatz von Verbrauchsteilen (Glühbirnen, Dichtungen, Schlüssel).

Was dem Vermieter obliegt

Der Vermieter trägt die großen Reparaturen, die vétusté und die Anpassung an Normen: Dach, Wände, Ersatz eines mit der Zeit verschlissenen Geräts (Heizkessel am Lebensende, veraltete Rollläden) sowie alles, was Struktur oder Wohnwürdigkeit der Wohnung betrifft.

Die Frage der vétusté

Die vétusté — die normale, durch Zeit und vertragsgemäße Nutzung bedingte Abnutzung — trägt immer der Vermieter, nie der Mieter. Das ist eine zentrale Unterscheidung beim Auszugsprotokoll: Was zur normalen Abnutzung gehört, darf nicht von der Kaution einbehalten werden.

Streitigkeiten vorbeugen

Ein genaues Einzugsprotokoll, datierte Fotos und eine dem Mietvertrag beigefügte grille de vétusté (Verschleißtabelle) erlauben es, ohne Konflikt zu entscheiden. Jede Reparatur zu dokumentieren (wer sie ausgeführt hat, wann, warum) schützt beide Parteien bei Uneinigkeit am Auszug.

Häufige Fragen

Zahlt der Mieter den Ersatz eines defekten Heizkessels?
Nein, wenn der Defekt auf vétusté oder einen Gerätefehler zurückgeht: Das trägt der Vermieter. Der Mieter übernimmt nur die laufende Wartung (z. B. jährliche Wartung) und von ihm verursachte Schäden.
Was ist die vétusté?
Die normale, durch Zeit und vertragsgemäße Nutzung bedingte Abnutzung von Wohnung und Ausstattung. Sie trägt der Vermieter und darf nie von der Kaution einbehalten werden.
Wo ist die Liste der Mietreparaturen festgelegt?
Per Dekret. Es zählt die laufenden Instandhaltungsreparaturen auf, die der Mieter trägt; alles, was nicht darin steht und zur vétusté oder zu großen Reparaturen gehört, fällt dem Vermieter zu.

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