PNO-Versicherung (propriétaire non occupant, nicht selbst nutzender Eigentümer): Pflicht, Garantien und Kosten
Aktualisiert am 16. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
Die PNO-Versicherung (propriétaire non occupant, nicht selbst nutzender Eigentümer) schützt den Vermieter für Schäden, die weder von der Versicherung des Mieters noch von der der Eigentümergemeinschaft gedeckt sind. Für eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft ist sie Pflicht, in allen anderen Fällen bleibt sie dringend empfohlen: zwischen zwei Vermietungen, bei fehlender Versicherung des Mieters oder bei einem Schaden, der die Haftung des Eigentümers auslöst, verhindert sie, dass man ohne Deckung dasteht.
Was ist die PNO-Versicherung
Die PNO wird vom Eigentümer einer Wohnung abgeschlossen, die er nicht selbst nutzt — weil er sie vermietet oder weil sie leer steht. Sie greift ergänzend zur oder mangels der Versicherung des Mieters und der der Eigentümergemeinschaft und deckt die Haftung des Vermieters sowie die Schäden an der Wohnung selbst ab.
Eine Pflicht in der Eigentümergemeinschaft
Seit der loi ALUR (ALUR-Gesetz) muss der Eigentümer eines Teileigentums in einer Eigentümergemeinschaft mindestens haftpflichtversichert sein, ob er die Wohnung selbst nutzt oder vermietet. Für ein Einfamilienhaus ist die PNO gesetzlich nicht vorgeschrieben, bleibt aber dringend zu empfehlen: ohne sie wären bestimmte Schäden von niemandem gedeckt.
Was die PNO abdeckt
Je nach Vertrag kann die PNO absichern:
- die Haftpflicht des Eigentümers (Schäden gegenüber Dritten oder Nachbarn);
- Wasserschäden, Brand und Naturkatastrophen, die die Wohnung betreffen;
- die Zeiten des Leerstands, in denen kein versicherter Mieter die Räume bewohnt;
- die fehlende oder nicht vorhandene Versicherung des Mieters;
- Schäden, die dem Eigentümer und nicht den mieterseitigen Instandhaltungen zuzurechnen sind.
PNO und Mieterversicherung: zwei getrennte Deckungen
Die Hausratversicherung des Mieters deckt seine Sachen und seine Haftung für die mietbezogenen Risiken (Brand, von ihm verursachter Wasserschaden). Die PNO deckt den Eigentümer für das, was ihm obliegt: Haftung als Vermieter, Teile, für die er zuständig ist, Zeiten ohne Mieter. Beide ergänzen sich, ohne sich zu ersetzen.
Kosten und Absetzbarkeit
Eine PNO für eine Standardwohnung kostet in der Regel einige Dutzend bis rund hundert Euro pro Jahr, je nach Fläche und Garantien. Die Prämie ist bei der Besteuerung nach dem régime réel (tatsächliche Kosten) als Eigentumskosten von den Mieteinkünften absetzbar. Die Garantien zu vergleichen (Leerstand, Haftpflicht, Neuwert) zählt mehr als der Preis allein.
Häufige Fragen
- Ist die PNO-Versicherung Pflicht?
- Ja für eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft, mindestens als Haftpflicht (loi ALUR). Für ein Einfamilienhaus ist sie nicht Pflicht, aber dringend empfohlen.
- Überschneidet sich die PNO mit der Versicherung des Mieters?
- Nein. Die Versicherung des Mieters deckt seine Sachen und die mietbezogenen Risiken; die PNO deckt den Eigentümer (Haftung als Vermieter, Leerstand, fehlende Versicherung des Mieters). Sie ergänzen sich.
- Was kostet eine PNO-Versicherung?
- In der Regel einige Dutzend bis rund hundert Euro pro Jahr, je nach Fläche und Garantien. Die Prämie ist bei der Besteuerung nach dem régime réel von den Mieteinkünften absetzbar.
- Deckt die PNO den Leerstand ab?
- Je nach Vertrag ja: zwischen zwei Mietern übernimmt sie die Schäden an der Wohnung — der Zeitraum, in dem keine Mieterversicherung gilt.