Studentenmietvertrag: Laufzeit, möbliert, Bürge und Ablauf
Aktualisiert am 16. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit
An Studierende zu vermieten bedeutet oft möbliert, jährlicher Wechsel und ein abzusichernder Bürge. Der Studentenmietvertrag folgt den Regeln des möblierten Mietvertrags für den Hauptwohnsitz, mit einer für den Vermieter nützlichen Besonderheit: der Möglichkeit eines Vertrags über 9 Monate ohne Verlängerung, ausgerichtet am akademischen Jahr. Gut geregelt, vermeidet er überraschende Kündigungen und sichert die Zahlung.
9 Monate ohne Verlängerung oder 1 Jahr
Der möblierte Studentenmietvertrag kann über 9 Monate geschlossen werden: Er endet automatisch mit seinem Ablauf, ohne stillschweigende Verlängerung und ohne zu erteilende Kündigung — ideal, um zu jedem Semesterbeginn neu zu vermieten. Andernfalls gilt der klassische möblierte Mietvertrag über ein Jahr, der sich stillschweigend verlängert, mit einer auf einen Monat verkürzten Kündigungsfrist des Mieters.
Eine möblierte und menschenwürdige Wohnung
Die Wohnung muss die per Dekret festgelegte Mindestausstattung enthalten (Bettzeug, Kochplatten, Kühlschrank, Tisch, Stauraum …) und die Kriterien der Menschenwürdigkeit erfüllen, darunter das DPE (Energieausweis). Ein dem Mietvertrag beigefügtes Möbelinventar sichert die Rückgabe der Kaution am Jahresende.
Bürge und VISALE
Studierende weisen selten ausreichende Einkünfte nach: Ein Bürge (oft die Eltern) oder die Bürgschaft VISALE (kostenlose staatliche Mietbürgschaft), die kostenlos und auf unter 31-Jährige zugeschnitten ist, sichern die Mietzahlung. VISALE ersetzt den persönlichen Bürgen und entschädigt den Vermieter bei Zahlungsausfall, im Rahmen der Vorgaben des Programms.
Kaution und Miete
Bei möblierter Vermietung kann die Kaution bis zu zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Miete und Nebenkosten bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit geschuldet. In angespannten Wohnlagen gelten die Mietpreisbremse und der etwaige Mietzuschlag auch für die Vermietung an Studierende.
Häufige Fragen
- Verlängert sich der Studentenmietvertrag über 9 Monate?
- Nein: Der möblierte Studentenmietvertrag über 9 Monate verlängert sich nicht stillschweigend. Er endet automatisch mit seinem Ablauf, ohne dass eine der Parteien kündigen muss.
- Braucht ein Student einen Bürgen?
- Das ist dringend zu empfehlen. Fehlt es an ausreichenden Einkünften, sichert ein Bürge (oft die Eltern) oder die Bürgschaft VISALE — kostenlos für unter 31-Jährige — die Mietzahlung.
- Muss die Studentenwohnung möbliert sein?
- Der Studentenmietvertrag über 9 Monate ist ein möblierter Mietvertrag: Die Wohnung muss die per Dekret festgelegte Pflichtausstattung enthalten und die Kriterien der Menschenwürdigkeit erfüllen.
- Welche Kaution gilt für einen möblierten Studentenmietvertrag?
- Bis zu zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten, wie bei jeder möblierten Vermietung. Sie wird am Vertragsende zurückgegeben, abzüglich etwaiger im Auszugsprotokoll festgestellter Schäden.