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Mietvertrag: Vorlage, Klauseln und die loi ALUR

Aktualisiert am 1. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit

Der Mietvertrag legt die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter fest. Die französische loi ALUR schreibt für einen Hauptwohnsitz eine Standardvorlage vor. Hier sind die Pflichtangaben und die wichtigsten Punkte.

Die Standardvorlage der loi ALUR

Für einen unmöblierten oder möblierten Hauptwohnsitz muss der Mietvertrag der per Dekret festgelegten Standardvorlage folgen: Parteien, Beschreibung der Immobilie, Miete, Laufzeit und Kaution.

Pflichtangaben

Ein konformer Mietvertrag nennt:

  • die Identität von Vermieter und Mieter;
  • das Beginndatum und die Laufzeit (in der Regel 3 Jahre unmöbliert, 1 Jahr möbliert);
  • die Beschreibung der Immobilie, die Wohnfläche und die Ausstattung;
  • die Miete, ihre Anpassungsmodalitäten und die Kaution.

Verbotene Klauseln

Manche Klauseln gelten als nicht geschrieben, selbst wenn sie enthalten sind: das Lastschriftverfahren als einzige Zahlungsart vorzuschreiben, missbräuchliche Verzugsgebühren oder eine automatische Kündigung außerhalb der gesetzlichen Fälle.

Häufige Fragen

Wie lang ist die Mindestlaufzeit des Mietvertrags?
Für einen unmöblierten Hauptwohnsitz: 3 Jahre (privater Vermieter). Möbliert: in der Regel 1 Jahr oder 9 Monate bei einem Studentenmietvertrag.
Ist die Kaution gedeckelt?
Ja: grundsätzlich 1 Monatskaltmiete bei unmöblierter Vermietung, bis zu 2 Monate bei möblierter Vermietung.

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