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Permis de louer (Vermietungsgenehmigung): Genehmigung und Meldepflicht bei Vermietungsbeginn

Aktualisiert am 24. August 2026 · 6 Min. Lesezeit

Aus der loi ALUR hervorgegangen, erlaubt der « permis de louer » (wörtlich „Vermietungserlaubnis“) bestimmten Gemeinden, den Zustand von Wohnungen vor ihrer Vermietung zu prüfen, um menschenunwürdigem Wohnen entgegenzuwirken. Er gilt nicht überall: Nur die per Beschluss ausgewiesenen Zonen sind betroffen. Wo er jedoch gilt, drohen bei Vermietung ohne die entsprechende Formalität Bußgelder. Hier sind die beiden Regelungen und wie Sie sie einhalten.

Zwei Regelungen, die nicht zu verwechseln sind

Der « permis de louer » umfasst tatsächlich zwei unterschiedliche Regime, die jede Interkommunalität (EPCI) oder Gemeinde auf ihrem gesamten Gebiet oder einem Teil davon einführen kann.

Die déclaration de mise en location (Meldung bei Vermietungsbeginn, Artikel L. 634-1 des Code de la construction et de l’habitation, Bau- und Wohnungsgesetzbuch) ist ein einfaches Meldeverfahren: Der Vermieter informiert das Rathaus, nachdem er vermietet hat. Die autorisation préalable de mise en location (vorherige Genehmigung zur Vermietung, Artikel L. 635-1) ist strenger: Der Vermieter muss vor Unterzeichnung des Mietvertrags eine Zustimmung einholen.

Die déclaration de mise en location

In einer meldepflichtigen Zone reicht der Vermieter innerhalb von fünfzehn Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrags eine Meldung beim Rathaus ein (auf einem eigenen Cerfa-Formular, dem amtlichen französischen Verwaltungsformular). Eine Empfangsbestätigung wird ihm ausgestellt.

Diese Empfangsbestätigung muss dem Mieter übermittelt und gegebenenfalls dem Antrag auf Wohngeld (APL) beigefügt werden. Die Meldung löst keine vorherige Kontrolle der Wohnung aus: Sie ist eine Nachweisformalität, deren Versäumnis jedoch sanktioniert wird.

Die autorisation préalable („permis de louer“)

In einer genehmigungspflichtigen Zone erfolgt das Verfahren vor der Vermietung: Der Vermieter reicht einen Antrag (Cerfa-Formular) zusammen mit dem technischen Diagnosedossier der Wohnung ein. Die Verwaltung hat einen Monat Zeit, um zu entscheiden; bleibt sie länger als einen Monat stumm, gilt die Genehmigung als stillschweigend erteilt.

Die Behörde kann die Genehmigung erteilen, an durchzuführende Arbeiten knüpfen oder verweigern, wenn die Wohnung ein Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit der Bewohner darstellt. Die Genehmigung muss dem Mietvertrag beigefügt und bei jeder neuen Vermietung erneut eingeholt werden — sie ist an die Wohnung und den Mieter gebunden, nicht ein für alle Mal erworben.

Welche Wohnungen und welche Zonen

Die Regelung gilt nicht landesweit: Sie betrifft nur die durch Beschluss der EPCI oder der Gemeinde festgelegten Bereiche, meist Viertel mit altem oder verwahrlostem Wohnungsbestand. Um zu wissen, ob eine Immobilie betroffen ist, erkundigt man sich am besten beim Rathaus oder der Interkommunalität.

  • betroffen sind neue Vermietungen sowie Weitervermietungen an einen neuen Mieter;
  • die einfache Verlängerung oder Erneuerung des Mietvertrags mit demselben Mieter ist nicht betroffen;
  • bestimmte Vermietungen (Sozialwohnung, geförderte Wohnung, möblierte Ferienvermietung) können je nach lokalem Beschluss ausgenommen sein.

Sanktionen und bewährte Praxis

Wer ohne eingereichte Meldung vermietet, oder ohne Genehmigung in einer Zone, in der sie vorgeschrieben ist, riskiert ein vom préfet (Präfekten) verhängtes Bußgeld: bis zu 5 000 €, und bis zu 15 000 € bei erneutem Verstoß oder Vermietung trotz Ablehnung.

In der Praxis: Prüfen Sie die Zonierung, bevor Sie Ihr Inserat veröffentlichen, bereiten Sie das technische Diagnosedossier vor (es ist Voraussetzung für die Genehmigung), und planen Sie die einmonatige Frist der vorherigen Genehmigung ein, um den Einzug des Mieters nicht zu verzögern.

Häufige Fragen

Wie erfahre ich, ob meine Wohnung dem permis de louer unterliegt?
Die Regelung gilt nur in den von der EPCI oder der Gemeinde festgelegten Zonen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Rathaus oder Ihrer Interkommunalität; diese geben die betroffenen Bereiche und das geltende Regime (déclaration oder autorisation préalable) an.
Muss der permis de louer bei jedem Mieter neu beantragt werden?
Ja. Sowohl die autorisation préalable als auch die déclaration gelten für eine bestimmte Vermietung: Sie müssen bei jedem neuen Mietvertrag mit einem neuen Mieter erneuert werden. Die einfache Verlängerung des Mietvertrags mit dem bestehenden Mieter ist nicht betroffen.
Was riskiert man, wenn man ohne permis de louer vermietet?
Der préfet kann ein Bußgeld von bis zu 5 000 € bei fehlender Meldung oder Genehmigung verhängen, das bei Wiederholung oder Vermietung trotz Ablehnung auf 15 000 € steigt. Der Mietvertrag bleibt zwischen den Parteien dennoch gültig.

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