Wohngebäudeversicherung des Mieters: Pflicht und Nachweis
Aktualisiert am 12. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit
Der Mieter eines Hauptwohnsitzes muss gegen die risques locatifs (Mietrisiken) versichert sein und dies dem Vermieter nachweisen. Der Eigentümer wiederum hat ein Interesse — mitunter die Pflicht —, eine assurance PNO abzuschließen. Hier die Pflichten beider Seiten und die richtigen Reflexe.
Die Versicherungspflicht des Mieters
Der Mieter einer als Hauptwohnsitz vermieteten Wohnung muss sich mindestens gegen die risques locatifs (Mietrisiken: Brand, Wasserschaden, Explosion) versichern. Diese Pflicht steht im Mietvertrag und ist Voraussetzung für die Schlüsselübergabe.
Der jährlich zu erbringende Nachweis
Der Mieter legt bei Vertragsunterzeichnung einen Versicherungsnachweis vor, danach jedes Jahr auf Verlangen des Vermieters. Diesen Nachweis jährlich zu verlangen und zu archivieren ist ein einfacher Reflex, der den Vermieter im Schadensfall schützt.
Bei fehlender Versicherung
Versichert sich der Mieter trotz erfolgloser mise en demeure (Inverzugsetzung) nicht, kann der Vermieter eine Versicherung für Rechnung des Mieters abschließen und die Kosten (in bestimmten Grenzen erhöht) über die Miete zurückholen. Bei möblierter Vermietung kann das Fehlen einer Versicherung zudem die Kündigung rechtfertigen, wenn der Mietvertrag dies vorsieht.
Die assurance PNO des Eigentümers
Neben der Versicherung des Mieters schließt der Vermieter eine assurance propriétaire non occupant (PNO, Versicherung für nicht selbst nutzende Eigentümer) ab, die für eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft verpflichtend ist. Sie deckt die Haftung des Eigentümers und die anderweitig nicht übernommenen Schäden (leerstehende Wohnung, fehlende Versicherung des Mieters).
Häufige Fragen
- Muss der Mieter sich versichern?
- Ja, für einen Hauptwohnsitz: Er muss mindestens die risques locatifs abdecken und einen Nachweis beim Einzug sowie danach jährlich auf Verlangen des Vermieters vorlegen.
- Was tun, wenn der Mieter nicht versichert ist?
- Nach einer erfolglosen mise en demeure kann der Vermieter eine Versicherung für Rechnung des Mieters abschließen und die Kosten über die Miete zurückholen. Bei Möbliert kann zudem eine Kündigungsklausel greifen.
- Ist die assurance PNO für den Vermieter Pflicht?
- Für eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft ist sie Pflicht (zumindest die Haftpflicht) und in allen Fällen dringend zu empfehlen: Sie deckt die von der Mieterversicherung nicht übernommenen Risiken.